Freitag, 25. Juli 2014

§11: Stell Dir vor, es ist der 01.08 und keiner weiß von nix



Haben wir nicht alle, Hundehalter wie Hundetrainer, jahrelang moniert, dass unqualifizierte Kräfte ihre Dienste in der Hundebranche anboten? War nicht jedem Hundefreund der Möchtegern-Trainer von nebenan ein Dorn im Auge, der nach der Lektüre einiger Bücher, dem unreflektierten Konsum einiger Hundesendungen oder nach mehreren Konditionierungserfolgen mit dem eigenen Hund durch die Nachbarschaft in eine Verbesserungsmission zog? Und erst recht die Trainer, die mit viel Zwang und wenig Sachverstand Hunde teilweise dauerhaft schädigten, Halter noch mehr verzweifeln ließen und einen Premium-Nährboden für grünschleifige Schimpftiraden auf alle Trainer bereiteten, die mit aversiven (aber artgerechten) Methoden arbeiteten? Waren wir nicht alle froh, wenn auch gleichzeitig gespannt, als das Tierschutzgesetzt 2013 novelliert wurde?

“Die gesetzlichen Bestimmungen kommen unserem Anspruch entgegen, erstklassige Hundetrainer auszubilden, die professionell und erfolgreich mit Menschen und Hunden arbeiten”, sagte noch vor wenigen Monaten Susanne Pilz von der Fachakademie für Hundetrainer. Ein Jahr lang hatten die Behörden und Gremien nun Zeit, ein durchdachtes, umfassendes Konzept zu entwickeln. Eine Woche vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes gibt es jedoch nicht mal eine einzusehende Prüfungsordnung für die Zertifizierungen. Es wurde bislang versäumt, nachvollziehbare Kriterien aufzustellen, welche Ausbildungsbetriebe anerkannt werden und somit welche Absolventen über ausreichende theoretische und/oder praktische Kenntnisse für die Arbeit mit Hunden bereits verfügen und nicht mehr geprüft werden müssen. So herrscht z.B. bei der in der Theorie starken ATN (Akademie für Tiernaturheilkunde) mit so bekannten Dozentinnen wie Dr. Ute Blaschke-Berthold, Pia Gröning oder Maria Hense genauso weiterhin Unklarheit über die Anerkennung wie bei anderen Ausbildungsstätten. Ebenso wurde versäumt, Kriterien aufzustellen, deren Erfüllung die Zertifizierung langjähriger Hundetrainer und Hundeschulenbesitzer hätte erleichtern können. Mir fehlt das Einsehen, wenn erfahrene und allseits anerkannte Trainer und Trainerinnen, die seit Jahrzehnten erfolgreich ihrem Beruf nachgehen, nun dazu genötigt werden, Bücher und Skripte zu lesen, um sicher beantworten zu können, seit wie vielen Tausend Jahren der Hund als domestiziert gilt, ob ein Hund einen Blinddarm oder einen Appendix hat und was eine intermediäre Brücke ist. Natürlich gilt es auch bei altgedienten Kollegen objektiv aber auf eine angemessene Weise sicherzustellen, dass die Trainingsmethodik artgerecht ist. Doch genau dieser Herausforderung (Stichwort Angemessenheit) ist man bislang überhaupt nicht gerecht geworden.

Umsetzungs... was für ein Ding?

Schlimmer noch. Es ist kein ganzheitliches Konzept erkennbar. Bevor wir uns prüfen lassen, bedarf es einer gesetzlich anerkannten Prüfungsordnung. Die Prüfungsinhalte müssen ebenso transparent sein wie die Bewertungskriterien. Und dazu frei von Ideologien. Davon kann derzeit nicht die Rede sein. Im Gegenteil, es hat einen höchst bitteren Beigeschmack, wenn Tierärztinnen einerseits kostspielige Kurse zur Vorbereitung auf die anstehenden Prüfungen anbieten, andererseits aber auch selber diese Prüfungen durchführen und über die Zertifizierung der zu Prüfenden mitentscheiden. Eine inakzeptable Interessensverquickung liegt hier auf der Hand. Wenn dieselben Personen dann auch noch über den BHV die Prüfungsinhalte mit beeinflussen, muss über Ideologiefreiheit nicht weiter sinniert werden. Der BHV positioniert sich ja eindeutig in der nichtaversiven Ecke. Konzepte wie LaKoKo, körpersprachliches Führen, der korrekte Einsatz einer Wasserflasche oder die richtige Technik des Leinenrucks wird man unter solchen Umständen in der Prüfung kaum vorfinden. Schon mehren sich die Stimmen, die Prüfungen ganz nach den Erwartungen der Prüfer abzuleisten, um anschließend mit der bisherigen Arbeit wie gehabt fortzufahren. War das im Sinne des novellierten Gesetzes? Sicherlich nicht.

Doch auch bei den Mitgliedern des BHV herrscht verständlicherweise Zukunftsunsicherheit. Eine gute Lobbyarbeit kann ich jedenfalls nicht erkennen. Und dann erhebt sich da noch die Frage: Wer zertifiziert eigentlich die oben erwähnten Personen, die diese Situation so wunderbar für sich nutzen? Schließlich sind auch diese nicht nur Tierärztinnen sondern auch Trainerinnen.

Beklagt wurde in der Vergangenheit viel. Und doch schauten die meisten zunächst auf sich selbst. Solidarisch war man nur auf Streckenabschnitten. Immerhin entstand eine Gruppe auf Facebook, wo man sich zu dem Thema austauscht und einander hilft. Die Initiative Bunter Hund kam leider zu spät; sie blieb letztendlich nicht mehr als eine nette Facebookgruppe von Gleichgesinnten. Dabei hätte sie durchaus das Potential, eine Interessensvertretung der bunten Trainer zu werden und ein Gegengewicht zum BHV zu bilden. Und auch die bekannten Namen in der Szene, die umfangreich ausbilden und fortbilden, haben sich bislang auffällig dem Thema entzogen.

Initiative Buntes Hundetraining - ein brach liegendes Potential

Noch ist aber der 11er-Käse lange nicht gegessen. So langsam formiert sich gerade eine Front. Das Thema Klage und deren mögliche Formen in Deutschland werden eruiert. Spät machen sich die Trainer zu gemeinsamer Stärke auf. Man kann gemeinsam sicherlich mehr bewegen als jeder für sich allein. Und es geht nicht mehr nur um den Bestandsschutz. Sondern um gefühlte Willkür und dilettantisch anmutende Umsetzung eines Gesetzes, das anfangs so viel Hoffnung in der Hundebranche weckte. Heute wissen wir: durch die momentan stattfindende Zertifizierung wird der bestehende Markt nicht entscheidend gesäubert und der Schutz der Tiere nicht wesentlich verbessert. Stattdessen sind viele Kollegen verunsichert. Manche haben Angst vor der Zukunft und der Prüfung. Existentielle Angst. Andere fragen sich, weshalb sie hohe vierstellige Summen für ihre Ausbildung ausgegeben haben. Wiederum andere geben den (Neben)Beruf auf, darunter sind langjährige erfahrene Trainerinnen und Trainer, die ihre Betriebe nun an die nächste Generation weiter geben. Diese erfahrenen Fachleute werden wir sicherlich vermissen.

Mittelfristig, für die Zukunft, wird das neue Gesetz vermutlich eine Qualitätssteigerung des Berufes Hundetrainer nach sich ziehen. In die Zukunft blickend behält Susanne Pilz mit ihrer Aussage also dann doch noch Recht. Aber das hätte man auch erreichen können, ohne die bestehenden Trainer zu prüfen und einer solchen Ungewissheit und einem solchen existentiellen Druck auszusetzen.

5 Kommentare:

  1. Mir ganz aus der Seele gesprochen. Ein wunderbarer Sachlicher und wahrer Bericht, genauso habe ich das auch kommen sehen. Auch in der Frage, wer prüft die BHV Ausbildungsanbieter. Denn eine sogenannte humane artgerechte Erziehung ganz ohne Einwirkung bei bestimmten Hunden, sollte man nicht nur anpreisen, sondern diese auch so leben und zwar bei ALLEN HUNDEN. Ich möchte das gesehen haben. Fakt ist, dass es unfair ist, so unterschiedliche Anerkennungen von Prüfungen auszuführen.

    AntwortenLöschen
  2. Danke, Irek, toller sachlicher Artikel ... den jetzt nur noch die lesen müssen, die den Mist verzapfen!!

    AntwortenLöschen
  3. Danke, genauso sehe ich das auch! DANKE!!!

    AntwortenLöschen
  4. Evelyn Buchholz-Dassen29. Juli 2014 um 15:59

    Hat sich eigentlich jemand mal Gedanken gemacht, was der Gesetzgeber mit "Ausbildung" meint? Das ist nur in den alten Durchführungsbestimmungen zum Tierschutzgesetz definiert - und heißt, z.B. dass ein ganz bestimmtes Ziel anvisiert wird! Demzufolge ist die gewerbliche Ausbildung von Hunden oder die gewerbliche Anleitung Dritter, ihre Hunde auszubilden davon abhängig, welches Ziel verfolgt wird > Schutzhund, Rettungshund, Behindertenbegleithund usw. Die Hilfe, die einem Hundehalter gewährt wird in Form von Beratung oder gemeinsames Training ist somit schon per Definition nicht gemeint!!!!! Oder werden alle Hunde jetzt zu Assistenzhunden? ICH berate, gebe Workshops und Seminare, bilde ehrenamtlich auch fremde Servicedogs aus, bin Dozentin am Fortbildungsinstitut einer Fachklinik zum Thema Therapie- und Pädagogikassistenzhundteamfortbildung für Fachkräfte - das sind Referententätigkeiten durchaus nicht nur Theorie sondern auch Praxis > wo ist denn da aber die Ausbildung über meinen Betrieb????? Ich mache das ja auch "nur" über 20 Jahre....

    Im Verein allerdings ist es dem Gesetzgeber egal, welche Qualifikation die Trainer haben, obwohl es um Tierschutz geht (habe übrigens selbst einen Verein mit aufgebaut und stand ihm mit seinen bunt gemischten Hunden und ihren ebenso unterschiedlichen Haltern viele Jahre zur Verfügung, habe Einzel- und Gruppenarbeiten konzipiert und geleitet, vom Welpen bis zu Prüfungen), da dürfen durchaus Hunde verheizt werden bis zum Exzess, da werden so genannte Hundetrainer auf die Halter und ihre Hunde losgelassen, die so gut wie nichts können oder gleich den Stachelwürger und Teletakt benutzen, was NIEMANDEN interessiert (ja, es gibt auch gute Vereinstrainer, aber die sind eher selten - leider).

    Ich als angeblich gewerbliche Mensch-Hund-Trainerin habe selbstverständlich Seminare besucht und nehme immer wieder an Seminaren von KollegInnen teil, habe eine umfangreiche Bibliothek, bilde mich täglich weiter, führe ein Assistenzhundrudel (ja, Rudel - aus soziologischer Sicht korrekt), arbeite mit meinen Hunden jeden Tag bei Menschen aller Altersstufen und Einschränkungen (meine eigentliche Arbeit), kann vor allem auch auf viel Praxis zurückgreifen, und soll mich gleichsetzen mit den Neulingen, die kaum Praxis haben oder nur eine wie auch immer geartete theoretische "Ausbildung"?

    Es geht doch wieder nur um Geld, nicht um Qualität oder Tierschutz/Verbraucherschutz - und genau das ist das Übel!

    Die Ungleichbehandlung ist juristisch nicht haltbar, denn wieso kann ein Neuling, der mal grad eine Prüfung beim BHV gemacht hat oder vor der Tierärztekammer, ansonsten nicht wirklich Ahnung hat (denn das Wissen dort ist nur einseitig eingetrichtert und an der Realität leider viel zu oft vorbei) die Sachkunde schon allein deswegen bescheinigt bekommen? Wenn ich nur schon die Antworten zu den MC-Fragen sehe, wird mir ganz anders! Da müssen Dinge angekreuzt werden, die völlig am Leben vorbeigehen!

    Nein, das Gesetz WÄRE PRIMA, wenn es RICHTIG geschrieben worden wäre.

    Wo ist denn die Gebührenordnung? Gibt es überhaupt eine????? Oder sehen wir hier quasi nur eine Wiederholung des Niedersächischen Hundegesetzes, welches genauso dumm auf den Weg gebracht wurde??????

    Und: wenn es wirklich um Tierschutz ginge, müssten die Vereinstrainer ebf. ihre Sachkunde nachweisen, denn einen Hundeverein zu gründen, kann jeder Depp und Nichtskönner mit nur 6 Gleichgesinnten - also mit seiner Familie!

    Die Idee hinter der gesetzlichen Bestimmung war sehr gut, aber die Durchführung ungenügend!

    AntwortenLöschen
  5. Du sprichst mir aus der Seele. Danke für diese sachliche Darstellung zum neuen Tierschutzgesetz §11.

    AntwortenLöschen